FFP2-Maskenpflicht auch nach dem 02.04.22
Bitte beachten Sie, dass in unserer gesamten Praxis analog zu Krankenhäusern und Altenheimen weiterhin FFP2-Maskenpflicht besteht. Diese Vorkehrung dient Ihrem und unserem Schutz, damit wir auch weiterhin gesund für Sie da sein können. Ihr Praxisteam Dr. C. Huber/ H. Silbernagl